Philosophie

Nachhaltigkeitsbericht & ESG: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

von Finja Gorissen

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wandeln sich rasant. Was einst als freiwillige Kür galt, wird für immer mehr Firmen zur Pflicht. ESG (Environmental, Social, Governance) ist dabei das zentrale Schlagwort. Doch was verbirgt sich genau dahinter und welche neuen Berichtspflichten bringt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit sich? Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die ESG-Kriterien, die Wichtigkeit der neuen europäischen Richtlinie und zeigt auf, wie ein strukturierter Audit-Prozess dabei hilft, den komplexen Anforderungen gerecht zu werden und die eigene Nachhaltigkeitsleistung transparent zu machen.

Was bedeutet ESG und welche Dimensionen umfasst es?

ESG steht für Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance). Diese drei Säulen bilden einen umfassenden Rahmen, um die Nachhaltigkeit und die gesellschaftliche Verantwortung eines Unternehmens zu bewerten. Es geht weit über klassische Umweltaspekte hinaus und betrachtet ein breites Spektrum an Faktoren, die für Investor:innen, Kund:innen und die Gesellschaft von Bedeutung sind.

Die ökologische Dimension (Environmental) umfasst Themen wie den Ressourcenverbrauch, Treibhausgasemissionen, Abfallmanagement und den Schutz der Biodiversität. Im Kern steht die Frage, welchen Einfluss ein Unternehmen auf die Umwelt hat und welche Maßnahmen es ergreift, um diesen ökologischen Fußabdruck zu minimieren.

Die soziale Dimension (Social) rückt den Menschen in den Fokus. Hierzu zählen die Arbeitsbedingungen in der gesamten Lieferkette, die Achtung der Menschenrechte, das Engagement für die Gemeinschaft, Mitarbeiterschulungen sowie Diversität und Inklusion. Es wird bewertet, wie ein Unternehmen mit seinen Mitarbeitenden, Zulieferern und der Gesellschaft umgeht.

Die Dimension der guten Unternehmensführung (Governance) beleuchtet die Führungs- und Kontrollstrukturen. Transparenz, ethische Geschäftspraktiken, Datenschutz und die Verantwortung des Managements sind hier zentrale Aspekte. Eine nachhaltige Unternehmensführung stellt sicher, dass Entscheidungen nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch und sozial fundiert sind.

Warum ist ein strukturierter Nachhaltigkeitsbericht entscheidend?

Ein gut strukturierter Nachhaltigkeitsbericht ist mehr als nur die Erfüllung einer Pflicht; er ist ein strategisches Instrument. Er schafft Transparenz gegenüber Stakeholdern wie Investor:innen, die nachhaltige Anlagemöglichkeiten suchen, und Kund:innen, die umweltfreundlich und fair produzierte Produkte bevorzugen. Gleichzeitig dient der ESG-Bericht als interner Kompass, der hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen, Effizienzpotenziale zu heben und die eigene Nachhaltigkeitsstrategie kontinuierlich zu verbessern.

Die ESG-Berichterstattung ermöglicht es Unternehmen, ihre Leistung messbar zu machen und sich mit Wettbewerbern zu vergleichen. Sie ist die Grundlage, um Vertrauen aufzubauen und die Zukunftsfähigkeit des eigenen Geschäftsmodells unter Beweis zu stellen. Ein glaubwürdiger Bericht zeigt, dass ein Unternehmen seine Verantwortung ernst nimmt und bereit ist, sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu stellen.

Die CSRD: Was verbirgt sich hinter der neuen Richtlinie?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie der EU-Kommission, die die Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erheblich erweitert und verschärft. Sie löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und dehnt die Berichtspflichten auf einen deutlich größeren Kreis von Unternehmen aus. Die CSRD, die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, die Qualität, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit von Nachhaltigkeitsinformationen auf ein Niveau mit der Finanzberichterstattung zu heben.

Ein zentrales Element der CSRD ist die Verpflichtung zur Anwendung einheitlicher europäischer Berichtsstandards, der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Standards werden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und sollen sicherstellen, dass alle berichtspflichtigen Unternehmen detailliert und nachvollziehbar über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten. Die Berichterstattung wird zudem ein verbindlicher Teil des Lageberichts und muss extern geprüft werden.

Wer ist von der CSRD und den neuen Berichtspflichten betroffen?

Die Einführung der CSRD erfolgt stufenweise und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland und der EU erheblich. Während von der NFRD nur rund 500 kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland betroffen waren, werden es unter der CSRD schätzungsweise 15.000 Unternehmen sein.
Die Berichtspflichten gelten für die folgenden Gruppen zu unterschiedlichen Zeitpunkten:

  • Ab dem Geschäftsjahr 2024 (erste Berichterstattung in 2025): Große Unternehmen von öffentlichem Interesse (mit mehr als 500 Mitarbeitenden), die bereits der NFRD unterlagen.

  • Ab dem Geschäftsjahr 2025 (Berichterstattung in 2026): Alle anderen großen Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, eine Bilanzsumme von über 20 Mio. Euro oder einen Nettoumsatzerlös von über 40 Mio. Euro.

  • Ab dem Geschäftsjahr 2026 (Berichterstattung in 2027): Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit Ausnahme von Kleinstunternehmen.

  • Ab dem Geschäftsjahr 2028 (Berichterstalltung in 2029): Bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU erhebliche Geschäftstätigkeiten haben.

Was sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)?

Die ESRS sind das Herzstück der CSRD. Sie bilden den detaillierten Rahmen für die Berichterstattung und geben genau vor, welche Informationen Unternehmen offenlegen müssen. Die ESRS decken alle drei ESG-Dimensionen – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung – ab und sind in verschiedene Kategorien unterteilt.

Es gibt zwei übergreifende Standards, die für alle Unternehmen gelten, sowie zehn themenspezifische Standards, die sich auf Aspekte wie Klimawandel, Umweltverschmutzung, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette oder Geschäftsethik konzentrieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Anwendung der ESRS ist die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Dabei müssen Unternehmen nicht nur bewerten, welche Auswirkungen Nachhaltigkeitsaspekte auf ihr Geschäft haben (Outside-In-Perspektive), sondern auch, welche Auswirkungen ihr eigenes Handeln auf Umwelt und Gesellschaft hat (Inside-Out-Perspektive). Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Berichterstattung alle relevanten Themen abdeckt.

Wie erstellt man einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD?

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD ist ein anspruchsvoller Prozess, der eine sorgfältige Planung erfordert. Zunächst müssen die relevanten Unternehmensinformationen gesammelt werden, die als Basis für die Auswahl der spezifischen Fragen dienen. Dies umfasst Daten zur Branche, Unternehmensgröße, geografischen Präsenz und zu besonderen Merkmalen wie dem Ressourcenumgang oder der Lieferkette.

Basierend auf diesen Informationen wird ein maßgeschneiderter ESG-Fragenkatalog zusammengestellt. Dieser orientiert sich an internationalen Standards wie der Global Reporting Initiative (GRI), dem Sustainability Accounting Standards Board (SASB) und den UN Sustainable Development Goals (SDGs). Die Auswahl der Fragen erfolgt regelbasiert und kontextsensitiv, um eine präzise und relevante Bewertung zu ermöglichen. Die systematische Beantwortung dieser Fragen und die Sammlung von Nachweisen bilden die Grundlage für den eigentlichen Nachhaltigkeitsbericht.

Welche Rolle spielt die EU-Taxonomie im ESG-Reporting?

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das festlegt, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie ist ein zentrales Instrument des EU-Action-Plans für Sustainable Finance und eng mit der CSRD verknüpft. Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung auch angeben, inwieweit ihre wirtschaftlichen Aktivitäten den Kriterien der EU-Taxonomie entsprechen.

Konkret müssen sie den Anteil ihres Umsatzes, ihrer Investitionsausgaben (CapEx) und ihrer Betriebsausgaben (OpEx) offenlegen, der mit ökologisch nachhaltigen Aktivitäten verbunden ist. Die EU-Taxonomie schafft damit eine gemeinsame Sprache für nachhaltige Investitionen und hilft, "Greenwashing" zu vermeiden, indem sie klare und wissenschaftsbasierte Kriterien für die Bewertung von Nachhaltigkeit vorgibt.

Die ESG-Auditformate bei metanoy

Als IT-Beratungsunternehmen, das digital vernetzt und international tätig ist, lebt metanoy Verantwortung auf allen Ebenen – ökologisch, sozial und unternehmerisch. Um dieser Haltung Ausdruck zu verleihen, wurde ein strukturierter ESG-Erhebungsprozess etabliert, der auf drei Formaten basiert und als Kompass für nachhaltiges Handeln dient – intern wie extern.

  1. Internes Jahres-Audit
    Einmal jährlich wird ein vollständiger ESG-Audit für metanoy selbst durchgeführt. Dabei werden die eigenen Prozesse, Strukturen und Maßnahmen anhand eines umfassenden ESG-Fragenkatalogs bewertet. Ziel ist es, Fortschritte zu dokumentieren, neue Potenziale zu identifizieren und die strategische ESG-Ausrichtung kontinuierlich weiterzuentwickeln.
  2. Bewertung potenzieller Dienstleister
    Bei der Auswahl neuer Dienstleister wird eine ESG-Bewertung auf Basis öffentlich verfügbarer ESG-Reports durchgeführt. Diese werden anhand eines internen Fragenkatalogs analysiert und bewertet. So wird sichergestellt, dass neue Partner die Werte von metanoy teilen und verantwortungsvoll handeln.
  3. Regelmäßige Bewertung bestehender Partner und Subunternehmer
    Bestehende Partner und Subunternehmer werden regelmäßig auditiert. Sie erhalten einen auf ihr Profil abgestimmten ESG-Fragebogen. Die Ergebnisse helfen dabei, die ESG-Kompatibilität zu prüfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Verbesserungsmaßnahmen zu entwickeln.

Wie läuft der ESG-Auditprozess ab?

Der Prozess beginnt mit der Erfassung relevanter Unternehmensinformationen wie Branche, Größe und Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Auf dieser Basis wird ein individueller ESG-Fragebogen erstellt, der sich an internationalen Anforderungen orientiert. Die Auswahl der Fragen ist kontextabhängig und regelbasiert, um eine präzise Bewertung zu ermöglichen.

Nach der Beantwortung der Fragen folgt die Auswertung und Ermittlung des ESG-Scores. Jede Antwort wird gewichtet, abhängig von der Relevanz der Frage, der Vollständigkeit der Antwort und der Qualität der Angaben. Der Score, der auf einer Skala von 0 bis 100 dargestellt wird, umfasst sowohl eine Gesamtbewertung als auch Einzelbewertungen für die Dimensionen Environment, Social und Governance. Dieser Score dient intern als Steuerungsinstrument und wird extern genutzt, um Transparenz zu schaffen und die Auswahl von Partnern zu steuern. Ein niedriger ESG-Score ist dabei kein Ausschlusskriterium, sondern ein Anlass zur gemeinsamen Weiterentwicklung.

Vom ESG-Score zur konkreten Maßnahme

Die Ermittlung des ESG-Scores ist der Ausgangspunkt für die strategische Weiterentwicklung. Die Analyseergebnisse werden genutzt, um Verbesserungspotenziale zu identifizieren, beispielsweise fehlende Schulungsprogramme oder ungenutzte Green-IT-Möglichkeiten. Daraus werden konkrete Maßnahmen abgeleitet, wie die Einführung eines digitalen Nachhaltigkeitsberichts oder die Optimierung von Remote-Arbeitsrichtlinien.

Darüber hinaus dient die Analyse der Bewertung von Partnerbeziehungen hinsichtlich Wertekompatibilität und Nachhaltigkeitsstrategie. Alle ESG-Erhebungen werden dokumentiert, regelmäßig aktualisiert und fließen in die strategische ESG-Planung ein. Sie bilden die Grundlage für jährliche ESG-Reports, interne Zielvereinbarungen und die externe Kommunikation gegenüber Stakeholdern. So entsteht ein lernendes System, das nicht nur bewertet, sondern auch zur Verbesserung, Zusammenarbeit und gemeinsamen Verantwortung inspiriert.

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